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Notariatstätigkeit

Für die Entschädigung unserer Tätigkeit als Notare gilt die kantonale
Verordnung über die Beurkundungsgebühren

Nebst der Beurkundungsgebühr werden die effektiven Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Zusatzverrichtungen ausserhalb der eigentlichen Notariatsarbeit werden als Anwaltstätigkeit nach Zeitaufwand verrechnet.

Anwaltstätigkeit

Ohne Spezialabrede berechnet sich unser Honorar nach Zeitaufwand (inkl. Reisezeit) und beträgt in der Regel CHF 220 bis CHF 380 pro Stunde (je nach Schwierigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung).

Der Stundenansatz kann angemessen erhöht werden bei hoher wirtschaftlicher Bedeutung, besonderer Dringlichkeit oder Beanspruchung ausserhalb der Bürozeit.

Nebst dem Honorar werden die effektiven Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen werden nach effektivem Aufwand berechnet (Kopien, Porti, Reisespesen, Telefone, geleistete Vorschüsse und Zahlungen an Dritte etc.).